Stand: 11.03.2024
01.1
Hiermit werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BÜRO15 GmbH, im Folgenden „wir“ genannt, festgelegt. Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Durch die Nutzung unserer Dienste und/oder den Kauf unserer Produkte erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
01.2
Bezeichnungen, die in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich gleichwertig auf Frauen und Männer. Die geschlechtsspezifische Form ist entsprechend zu verwenden.
01.3
Wenn in diesen AGB von „schriftlich“ die Rede ist, so sind damit neben traditionellen schriftlichen Mitteilungen auch elektronische Formen der Kommunikation, wie E-Mails, gemeint. Diese Form der schriftlichen Kommunikation gilt als gültig und bindend für die Erfüllung von Mitteilungspflichten, die in diesen AGB oder durch geltendes Recht vorgesehen sind.
01.4
Wenn wir in diesen AGB von „Investitionsvorschlag“ sprechen, ist damit der Kostenvoranschlag, oder das kalkulierte Angebot gemeint.
01.5
Der Schutz von persönlichen Daten unserer Kunden ist uns ein wichtiges Anliegen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Datenschutz-Seite einsehbar ist, verarbeitet. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten gemäß unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
02.1
Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereitgestellt. Diese AGB regeln verbindlich alle rechtlichen Beziehungen zwischen uns, der BÜRO15 GmbH, und unseren Kunden, auch wenn sie nicht in jedem Einzelfall explizit erwähnt werden.
02.2
Entscheidend für die Gültigkeit der AGB ist die Version, die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages aktuell ist. Jegliche Abweichungen von diesen AGB oder zusätzliche Absprachen mit dem Kunden erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
02.3
Wir, die BÜRO15 GmbH, widersprechen ausdrücklich den AGB unserer Kunden. Eine Akzeptanz der AGB des Kunden erfolgt nur in Ausnahmefällen und bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von unserer Seite.
02.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
02.5
Angebote und Kostenvoranschläge von uns sind grundsätzlich unverbindlich, wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
03.1
Wenn ein potenzieller Kunde uns, die BÜRO15 GmbH, auffordert, vor dem eigentlichen Vertragsabschluss Ideen zu erarbeiten, oder ein Konzept vorzulegen und wir dieser Aufforderung nachkommen, entsteht ein vorläufiges Vertragsverhältnis, auf das unsere AGB Anwendung finden.
03.2
Der potenzielle Kunde erkennt an, dass wir mit der Erarbeitung des Konzepts bereits Vorleistungen erbringen, ohne dass von seiner Seite bereits Verpflichtungen eingegangen wurden.
03.3
Inhalte dieser Vorleistung, die in Wort und Bild urheberrechtlich schutzfähig sind, unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung und Bearbeitung dieser Inhalte sind ohne unsere Zustimmung rechtlich nicht gestattet. Alle weiteren kreativen Ideen, die nicht die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen, sind dennoch als originelle Elemente der Vermarktungsstrategie schützenswert. Hierzu zählen insbesondere kreative Konzepte, Werbeslogans, Texte, Grafiken und Illustrationen. Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese kreativen Ideen nicht ohne einen abgeschlossenen Hauptvertrag wirtschaftlich zu nutzen oder nutzen zu lassen.
03.4
Sollte der potenzielle Kunde der Auffassung sein, dass ihm einige der präsentierten Ideen oder Designs bereits vorher bekannt waren, muss er dies innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Präsentation mit entsprechenden Beweisen schriftlich mitteilen. Andernfalls gehen beide Parteien davon aus, dass eine neue, originelle Idee, oder ein Design vorgestellt wurde. Die Nutzung dieser Idee, oder des Designs durch den Kunden gilt dann als Leistung unsererseits, die der potenzielle Kunde zu vergüten hat.
03.5
Der potenzielle Kunde kann sich von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Diese Befreiung tritt erst nach vollständiger Zahlung in Kraft.
04.1
Der zu erbringende Leistungsumfang wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des von uns schriftlich vorgelegten Investitionsvorschlags definiert. Wir behalten uns bei der Ausführung des Auftrags kreative Freiheiten innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens vor.
04.2
Erweiterungen und Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden von uns zum Stundensatz in Rechnung gestellt, welcher im Investitionsvorschlag vereinbart wurde. Der Kunde wird vor der Umsetzung dieser Erweiterungen von uns schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese außerhalb des Projektbudgets berechnet werden.
04.3
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle notwendigen Informationen und Materialien für die Auftragserfüllung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert uns über alle relevanten Umstände (sowohl auf das Projekt, als auch auf die Kundenbeziehung bezogen), auch wenn diese erst im Laufe der Auftragsbearbeitung bekannt werden.
04.4
Der Kunde muss sicherstellen, dass die zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Fotos, Texte, Logos, etc.) frei von Rechten Dritter sind. Wir übernehmen keine Haftung bei Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Materialien und Inhalte.
04.5
Um von unserer Seite zugesagte Termine einzuhalten, sind wir auf eine schnelle Reaktionszeit des Kunden angewiesen. Innerhalb eines Projektprozesses muss der Kunde auf alle von uns nachweislich zugestellten Fragen oder Vorschläge (wie Skizzen, Entwürfe, etc.) innerhalb von drei Tagen eine Rückmeldung geben, die zur Weiterarbeit befähigt. Verzögert sich die Rückmeldung des Kunden über die drei Tage hinaus, verlieren unsere Terminzusagen ihre Gültigkeit. Sollte eine Weiterarbeit im Projekt von der Rückmeldung des Kunden abhängig sein, behalten wir uns vor, mit der weiteren Umsetzung des Projektes zu pausieren.
5.1
Bei digitalen Projekten sind manchmal ergänzende Plugins oder andere digitale Güter von Drittanbietern notwendig. Sollte das bei einem Projekt der Fall sein, wir der Kunden über die Notwendigkeit der Anschaffung und deren Kosten informiert.
5.2
Kunden haben die Möglichkeit, alle erforderlichen Lizenzen selbst direkt beim jeweiligen Anbieter zu erwerben und der BÜRO15 GmbH die entsprechenden Zugänge zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch und nach Übereinkunft mit dem Kunden erwerben wir diese Lizenzen auch in seinem Auftrag. Dies wird allerdings nicht grundsätzlich von uns gewährt.
5.3
Im Falle einer Anschaffung über die BÜRO15 GmbH, stellen wir die für die Lizenzen anfallenden Gebühren ein Jahr im Voraus in Rechnung. Mit Überweisung dieser Rechnung werden die Nutzungsrechte des jeweiligen Plugins für ein weiteres Jahr ab Rechnungsdatum erworben.
5.4
Sollten die Gebühren eines Drittanbieters in US-Dollar angegeben sein, erfolgt die Abrechnung beim Kunden allerdings zum gleichen Zahlenwert in Euro. Diese Abrechnung trägt den Währungsschwankungen und den für uns dadurch entstehenden Aufwand und deren Kosten Rechnung und gilt als Servicegebühr.
5.5
Sollten Drittanbieter für Lizenzen Staffelpreise anbieten, basierend auf der Anzahl der erworbenen Lizenzen, werden diese Staffelpreise nicht automatisch an den Kunden weitergegeben. Die BÜRO15 GmbH erwirbt Lizenzen für verschiedene Kunden individuell, und daher profitiert jeder Kunde unabhängig von den Gesamtkäufen der BÜRO15 GmbH von den Staffelpreisen. Ein Kunde ist nur dann berechtigt, von Staffelpreisen zu profitieren, wenn er selbst die Anzahl der Lizenzen erwirbt, die notwendig ist, um den jeweiligen Staffelpreis direkt beim Anbieter zu erreichen.
5.4
Eine Kündigung durch den Kunden bei der BÜRO15 GmbH ist nur mit einer Frist von einem Jahr im Voraus möglich.
06.1
Wir dürfen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob wir Leistungen selbst erbringen, Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuziehen oder Leistungen an Dritte übertragen.
06.2
Die Auswahl und Beauftragung von Dritten erfolgt sorgfältig, entweder in unserem eigenen Namen oder im Namen des Kunden, nach vorheriger Absprache. Wir achten darauf, dass diese über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
06.3
Der Datenaustausch bei einer Beauftragung von Dritten, wird ausschließlich unter Einhaltung der DSGVO vorgenommen.
07.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Liefer- oder Leistungsfristen unverbindlich. Verbindliche Termine müssen schriftlich festgehalten und von uns bestätigt werden.
07.2
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (das gilt auch für verzögerte, für den Projektverlauf notwendige Rückmeldungen durch den Kunden), pausieren unsere Leistungsverpflichtungen, und die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als einen Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
07.3
Wenn wir in Verzug geraten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde erleidet durch diesen Verzug nachweislich einen wirtschaftlichen Schaden und es liegt unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
08.1
Wir können den Vertrag sofort aus wichtigen Gründen auflösen, insbesondere wenn:
08.2
Bei Beendigung eines Projektes und des damit verbundenen Vertragsverhältnisses, vor allem aus einem der oben genannten Gründe, stellen wir eine Rechnung für alle bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung investierten Arbeitszeit. Um ein vorzeitig beendetes Projekt fortzusetzen, bedarf es einer neuen, schriftlichen Vereinbarung.
08.3
Der Kunde kann den Vertrag ebenfalls aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung auflösen, insbesondere wenn wir fortgesetzt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstoßen, trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist zur Behebung des Verstoßes.
09.1
Sofern nicht anders vereinbart, entsteht unser Vergütungsanspruch für jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung. Für umfangreichere Aufträge oder solche, die sich über längere Zeit erstrecken, behalten wir uns vor, Vorschüsse oder Zwischenabrechnungen zu fordern.
09.2
Die Vergütung wird netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Fehlt eine spezifische Vereinbarung, haben wir Anspruch auf eine Vergütung in marktüblicher Höhe für die erbrachten Leistungen.
09.3
Für das Projekt notwendige und vorher vereinbarte Einkäufe (beispielsweise für Bildlizenzen, Druckkosten, etc.) sowie alle Barauslagen sind vom Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung der investierten Arbeitszeit zu erstatten. Für diese Art der Ausgaben, die auf unsere Rechnung gehen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 3% des Einkaufswertes, mindestens jedoch 5 EUR.
09.4
Unsere Investitionsvorschläge sind unverbindlich. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten um mehr als 20%, informieren wir den Kunden darüber. Eine Überschreitung über diese 20% gilt vom Kunden als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von drei Tagen widerspricht.
09.5
Bei einseitiger Änderung oder Abbruch des Auftrags durch den Kunden ohne unser Verschulden, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Zudem sind alle für uns entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Kunde erwirbt keine Nutzungsrechte an den bis dahin erbrachten Arbeiten, die unverzüglich an uns zurückzugeben sind.
09.6
Die Vergütung ist innerhalb von einer Woche nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die gelieferte Ware, oder das erarbeitete Projekt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
09.7
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde muss zudem die entstehenden Mahn- und Inkassokosten tragen.
09.8
Im Zahlungsverzug können wir alle weiteren noch laufenden Projekte des Kunden stoppen und den investierten Arbeitsaufwand in Rechnung stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Bei vereinbarten Ratenzahlungen können wir die gesamte offene Schuld sofort in Rechnung stellen, wenn Teilzahlungen oder Nebenforderungen nicht fristgerecht geleistet werden.
09.9
Der Kunde darf seine Forderungen nicht gegen unsere Forderungen aufrechnen, es sei denn, seine Forderung wurde von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Der Kunde erhält durch vollständige Bezahlung das Nutzungsrecht unserer für ihn erbrachten Leistungen und Ergebnisse für den vereinbarten Zweck. Der Kunde darf Änderungen oder Weiterentwicklungen unserer Leistungen durch den Kunden oder Dritte vornehmen, auch ohne unsere Zustimmung. Die Herausgabe von offenen Dateien ist gegen eine Vergütung der dafür aufzuwendenden Arbeitszeit jederzeit möglich.
11.1
Wir sind berechtigt auf allen Projektergebnisse, die wir erstellen, auf uns als Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden ein Vergütungsanspruch entsteht.
11.2
Als Kennzeichnung dürfen wir optisch unaufdringlich auf unsere Website und / oder unseren Namen (ggf. mit Logo) hinweisen, sofern der Kunde vor Projektbeginn nicht schriftlich widerspricht.
11.3
Sofern vor Auftragserteilung nicht anders vereinbart sind wir berechtigt, das für den Kunden umgesetzte Projekt für eigene Werbezwecke als Referenz zu zeigen. Ausgenommen sind Projekte, die der Geheimhaltung unterliegen, die uns vorher schriftlich mitgeteilt, oder von uns unterzeichnet wurde. Die Veröffentlichung der Referenz erfolgt auf unserer Website und bei von uns gehaltenen Präsentationen, die unsere Agenturleistungen bewerben.
12.1
Mängel an den von uns geleisteten Arbeiten müssen vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Leistung, verdeckte Mängel nach deren Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
12.2
Bei Mängel durch unser Verschulden, oder durch noch nicht erbrachter Leistungen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Die Mängelbehebung erfolgt in angemessener Zeit, der Kunde muss die notwendigen Maßnahmen ermöglichen.
12.3
Der Kunde ist für die rechtliche Überprüfung der Leistung zuständig. Dies gilt vor allem für die Nutzung unserer Projektergebnisse oder von uns als Vorschlag verfasste Rechtstexte (AGB, Impressum, Datenschutz, etc.). Wir haften nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Ansprüche gegen uns verfallen nach einem Jahr.
12.5
Die Betreiber von Social-Media-Plattformen, wie z.B. Instagram, die im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet werden, behalten sich das Recht vor, Werbeanzeigen und Präsentationen aus diversen Gründen zu verweigern oder zu entfernen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass von uns für Kunden erstellte Werbeinhalte ohne offensichtliche Begründung entfernt werden. Die Gründe dafür nicht von uns nicht vorhersehbar. Selbst bei einer Beschwerde, die uns die Chance zur Stellungnahme gibt, kann die Entfernung der Inhalte bestehen bleiben, und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Werbekampagne könnte zeitintensiv werden. Obwohl wir die Aufträge unserer Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der Richtlinien der Social-Media-Kanäle umsetzen, garantiert wir nicht, dass die beauftragten Werbekampagnen jederzeit abrufbar sind. Das kann durch die aktuellen Nutzungsbedingungen und der Möglichkeit für Nutzer, Verstöße einfach zu melden jederzeit passieren. In so einem Fall, hat der Kunde uns gegenüber keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung, oder das Zurückhalten unserer Vergütung. Ist eine erneute Umsetzung durch uns gewünscht, wird diese dem Kunden entsprechendem dem Aufwand in Rechnung gestellt.
13.1
Bei leichter Fahrlässigkeit schließen wir jede Haftung für Sach- oder Vermögensschäden aus. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt beim Geschädigten.
13.2
Wir haften nicht für Ansprüche Dritter, die aufgrund unserer Leistung gegen den Kunden erhoben werden, sofern wir unseren Hinweispflichten nachgekommen sind.
13.3
Schadensersatzansprüche verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens aber drei Jahre nach der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14.1
Kunden, die besondere Anforderungen an die Vertraulichkeit ihrer Projekte haben, einschließlich der Nichtveröffentlichung von Projektergebnissen nach Abschluss des Projekts, müssen dies vorab schriftlich mit uns vereinbaren.
14.2
Ohne eine solche spezifische Vereinbarung behält sich die BÜRO15 GmbH das Recht vor, allgemeine Informationen über die durchgeführten Projekte und die dabei erzielten Ergebnisse für Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden preisgegeben werden.
15.1
Gerichtsstand ist Schorndorf.
15.2
Soweit nicht abweichend geregelt, ist der Erfüllungsort der Sitz der BÜRO15 GmbH.
15.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.